Diplomkrankenpflege

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) hat die Gesamtverantwortung im Pflegeprozess und ist für die Pflegedurchführung, Pflegeplanung und Pflegekoordination in Bezug auf die zu versorgenden KlientInnen verantwortlich. 

Das diplomierte Personal gibt bei einem kostenlosen Erstgespräch mit dem Klienten / der Klientin und den Angehörigen einen Gesamtüberblick über die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten und entscheidet, welche Berufsgruppe (DGKP, PA, HH) in den Betreuungsprozess involviert wird. Diese Diagnostik und die sich ableitenden Therapieformen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Haus- bzw. Facharzt auf die Bedürfnisse des Klienten / der Klientin abgestimmt. Ergänzend dazu zählen die medizinische Wundversorgung, die laufende pflegerische Evaluierung der Therapieformen sowie die enge Vernetzung des Versorgungsteams mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen und die Aufklärung und Beratung der Betroffenen bzw. deren Angehörigen hinsichtlich Pflegebehelfe, Pflegegeld und Unterstützungsleistungen zu den Hauptaufgaben des diplomierten Personals.

Alle notwendigen Maßnahmen werden mit den Betroffenen und deren Angehörigen abgestimmt.